AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der kommunikation.pur GmbH
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der kommunikation.pur GmbH (im Folgenden „Agentur“) mit dem Kunden (im Folgenden „Kunde“). Ihre Leistungen erbringt die Agentur ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie durch die Agentur schriftlich anerkannt wurden. In diesen Fällen gelten diese AGB ergänzend.
2. Leistungen und Auftragserteilung
2.1 Die Agentur bietet Leistungen im Bereich Kommunikation an. Der konkrete Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
2.2 Der Kunde bestätigt Angebote mit seiner Unterschrift mindestens in Textform (bevorzugt als unterschriebenes PDF per E-Mail, Brief, Fax) und erhält nach Auftragseingang von der Agentur eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen. Die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Beginn der Geschäftsbeziehungen, sofern der Vertrag selbst keine individuelle Regelung dazu enthält. Sollte in einem abweichend zur vorherigen Vereinbarung zustande gekommenen Vertrag die Schriftform verlangt werden, genügt die Textform.
2.3 Eine Änderung des Vertrags wird von beiden Parteien schriftlich festgelegt und ist als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen einseitig zu ändern. Kommt es zu einer einvernehmlichen Änderung der vertragsgegenständlichen Leistungen, ist die Agentur berechtigt, den entstehenden Mehraufwand für angepasste oder neue Leistungen zusätzlich abzurechnen.
2.4 Freigaben und Änderungswünsche der Arbeitsleistungen der Agentur sind nur verbindlich, sofern sie in Textform (bevorzugt per E-Mail) vorgebracht und von der Agentur akzeptiert werden.
3. Nutzungsrechte
3.1 Die Agentur überträgt dem Kunden – unter dem Vorbehalt der vertragsgemäßen Bezahlung aller Rechnungen – sämtliche Nutzungsrechte an den Agenturleistungen zur Erreichung des vertraglich vereinbarten Zwecks. Soweit nichts anderes bestimmt wird, ist diese Übertragung zeitlich, örtlich, nach dem Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise auf die Durchführung der jeweiligen Projekte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beschränkt. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Agentur.
3.2 Soweit nicht schriftlich anderweitig festgelegt, räumt der Kunde der Agentur das Recht ein, seinen Namen und sein Logo sowie eine allgemeine Arbeitsbeschreibung auch über die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit hinaus als Referenz auf ihrer Website und in Präsentationen zu veröffentlichen.
4. Vergütung
4.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Sämtliche in diesen AGB, im Angebot und im Vertrag angegebenen Preise für die Agenturleistungen verstehen sich als Nettopreise zuzüglich des zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.
4.2 Die im Angebot enthaltene Agenturleistung wird auf monatlicher Basis der Laufzeit des Angebotes als Retainer abgerechnet. Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig darauf hinweisen, wenn die für ein Projekt vereinbarte Agenturleistung und das damit verbundene Stundenkontingent erschöpft sind, und wird darüberhinausgehende Leistungen und damit verbundene Mehrkosten nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Kunden vornehmen.
4.3 Die Kosten für Fremdleistungen sind geschätzt oder basieren auf einem separaten Partnerangebot und dienen der Gesamtkostenplanung. Die Kosten für Fremdleistungen werden nach Aufwand transparent mittels Rechnungskopie in der Regel in den Monaten, in denen die Fremdleistungsrechnung bei der Agentur eingeht, weiter berechnet. Sollten die Kosten für Fremdleistungen die Kalkulation aufgrund von projektbedingtem Mehraufwand erheblich übersteigen, informiert die kommunikation.pur GmbH den Kunden im Vorfeld und erbittet die separate Freigabe.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung über Leistungen der Agentur erfolgt am Ende eines jeden Monats. Die von der Agentur gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Sofern die Agentur den Rechnungseingang nicht innerhalb dieser Frist verzeichnet, steht es ihr frei, die Leistungserbringung unter Fortzahlung des vereinbarten Honorars so lange auszusetzen, bis die Rechnungen beglichen sind. Im Falle von Projektaufträgen verlangt die Agentur die Hälfte des vereinbarten Honorars bei Angebotsunterzeichnung und die zweite Hälfte bei Beendigung des Projektes.
6. Aufgaben und Pflichten der Agentur
6.1 Die Agentur erbringt ihre Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und beachtet die anerkannten Grundsätze ihres Fachs.
6.2 Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Agentur, für die jeweiligen Aufgaben geeignete Mitarbeitende oder Fremdleister auszuwählen und diese dem Kunden zur vertragsgemäßen Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.
6.3 Die Agentur ist in der Wahl des Leistungsorts und der Einteilung der Arbeitszeit grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist die Agentur dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
6.4 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen auch von sachkundigen Dritten als Fremdleister ausführen zu lassen. Die Agentur wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Eine solche Einschaltung Dritter hat keinen Einfluss auf die Pflichten der Agentur gegenüber dem Kunden.
7. Aufgaben und Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde hat die Agentur mit allen ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu versehen, die zur Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben erforderlich sind. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Agentur aus diesem Grunde ihre Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, ist das Projekt mit Ablauf des geplanten Zeitraums abgegolten. Eine einmalige Verlängerung des geplanten Zeitraums von maximal drei Monaten ist in Abstimmung möglich.
7.2 Sofern die Agentur für den Kunden als Pressekontakt auftritt, kann der Kunde die Agentur auf seiner Website als Pressekontakt ausweisen.
7.3 Der Kunde hat die ihm vorgelegten Konzeptionen sowie die jeweils vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen ebenso wie die zur Veröffentlichung bzw. zu anderen Verwendungszwecken vorgesehenen Inhalte zu prüfen und freizugeben. Ohne vorherige Genehmigung besteht keine Verpflichtung der Agentur, die vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen umzusetzen und die zur Veröffentlichung bzw. zu anderen Verwendungszwecken vorgesehenen Inhalte weiter zu verarbeiten.
7.4 Soweit der Kunde die Durchführung auf der genehmigten Konzeption basierender einzelner Projekte oder Maßnahmen storniert oder eine Maßnahme aufgrund höherer Gewalt nicht umgesetzt werden kann (z.B. Absage einer Messe), ist er verpflichtet, eine von der Agentur vorgeschlagene Ersatzmaßnahme im Rahmen des ursprünglichen Projektvolumens zu akzeptieren.
8. Überlassung von Mustern/Warenproben
Die Agentur übernimmt keine Haftung für ihr vom Kunden überlassene Muster und Warenproben. Sie wird diese nach den Wünschen des Kunden an eine vorab festgelegte Zielgruppe (z. B. Redaktionen, Influencer) verteilen und übersenden. Die Agentur wird kein Bestandsverzeichnis über die Muster und Warenproben führen. Das heißt, dass die Agentur auf Wunsch des Kunden die, bei Beendigung dieses Vertrags, noch vorhandenen Muster und Warenproben an den Kunden herausgibt und dabei keine Rechenschaft über den Verbleib der übrigen Muster und Warenproben abgeben muss.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen durch die Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt bis fünf Jahre nach Vertragsunterzeichnung. Die Parteien stehen dafür ein, dass entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen mit ihren Mitarbeitenden und sonstigen Fremdleistern ebenfalls vereinbart werden.
9.2 Beide Parteien verpflichten sich, die für sie geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
10. Loyalität, Verbot der Herabsetzung und Verunglimpfung
Beide Parteien werden sich zu keiner Zeit negativ über die Dienstleistungen, Tätigkeiten, Produkte sowie persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweils anderen Partei, deren Geschäftsführende oder Mitarbeitende äußern oder deren Ruf und Prestige beeinträchtigen. Beide Parteien stehen dafür ein, dass ihre Mitarbeitenden diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Beendigung dieses Vertrags zeitlich unbeschränkt fort.
11. Haftung
11.1 Die Agentur haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.2 Die Agentur legt die von ihr im Rahmen der vereinbarten Leistung erstellten Inhalte dem Kunden vor, damit dieser die darin enthaltenen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Inhalte frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der Angaben.
11.3 Die Agentur ist verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung von Projekten und Maßnahmen bekannt werden.
11.4 Die Agentur haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrags gelieferten Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, ist nicht Aufgabe der Agentur.
12. Sonstiges
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht. Wir akzeptieren keine anderen AGB.
12.2 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts anwendbar.
12.3 Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch direkte Verhandlungen außergerichtlich beizulegen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so ist bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag und über die Wirksamkeit dieses Vertrags Gerichtsstand München.
Stand: September 2022