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17.10.2024: TSE 2025 – Gültigkeit und Meldepflicht sind zu prüfen

17.10.2024: TSE 2025 – Gültigkeit und Meldepflicht sind zu prüfen
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Elektronische Kassensysteme dürfen ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nicht mehr betrieben werden, dies ist mittlerweile Standard. Das bedeutet aber nicht, dass sich Unternehmen nicht mehr mit dem Thema Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) auseinandersetzen müssen. Im Jahr 2025 müssen die ersten TSE aus dem Jahr 2020 erneuert werden, da sie nach fünf Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Außerdem tritt Mitte 2025 die gesetzliche Meldepflicht für Kassensysteme und TSE in Kraft.

„Wer im Jahr 2020 Kassensysteme mit einer TSE ausgestattet hat, muss im neuen Jahr aktiv werden. Die fünfjährige Laufzeit aller im Jahr 2020 eingeführten TSE endet im nächsten Jahr. Sie verlieren ihre Gültigkeit und müssen ausgetauscht werden. Zudem treten Mitte 2025 mit der gesetzlichen Meldepflicht wichtige Anpassungen der Kassensicherungsverordnung in Kraft“, erklärt Sascha Kaierle, Geschäftsführer der KMZ Kassensystem GmbH.

Gesetzliche Meldepflicht greift Mitte 2025

Bis zum 30. Juni 2025 müssen alle installierten elektronischen Kassensysteme gemeldet werden. Für alle Neuinstallationen ab dem 1. Juli 2025 gilt eine Meldefrist von vier Wochen. Dazu gehört auch die Meldung der TSE. „Mit den copago-Kassen setzen wir die Meldepflicht automatisiert um – sowohl für das Kassensystem als auch für die TSE. Das erspart den Unternehmen den manuellen Aufwand“, sagt Sascha Kaierle.

Cloud-TSE oder Hardware-TSE?

Wer sich 2025 für eine neue TSE entscheidet, kann zwischen der Hardware-Variante und der Cloud-TSE wählen. Die Software der TSE verschlüsselt jeden Arbeitsschritt der Kasse und übergibt die Daten an die Kasse zurück. Zusätzlich speichert die TSE die Vorgänge in kumulierter Form. Das funktioniert bei beiden TSE-Varianten gleich. Dennoch bietet die Cloud-TSE mehrere Vorteile. Sascha Kaierle beschreibt: „Aus unserer Sicht ist die Cloud-TSE die praktischere Lösung. Die Meldung erfolgt automatisiert und nicht manuell wie bei der Hardware-TSE. Auch Wartung und Überwachung sind einfacher, da die Hardware als Fehlerquelle wegfällt. Es kann zum Beispiel passieren, dass die Hardware durch einen Defekt ausfällt oder versehentlich von der Kasse entfernt wird.“

Achtung bei TSE-Ausfällen: Sie müssen umgehend gemeldet und behoben werden

„Die Funktion der TSE wird von unseren Kassensystemen automatisch überprüft und bei Problemen erscheint eine Fehlermeldung an der Kasse. Um Ausfälle sofort zu erkennen und schnell zu handeln, sind Automatismen sehr wichtig und eine gute Unterstützung“, erläutert Sascha Kaierle, „das TSE-Monitoring erkennt Fehler und informiert direkt die zentrale Verwaltung. Damit haben ignorierte Fehlermeldungen keine Chance.“ Fällt die TSE aus, sendet das copago-Backoffice eine Push-Nachricht an alle verantwortlichen Personen – zusätzlich zu der Info an der betroffenen Kasse. Durch diese automatischen Benachrichtigungen werden TSE-Ausfälle sofort erkannt und können schnellstmöglich behoben werden.

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Über KMZ

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