Zusatzstoffe in Lebensmitteln – Teil 2

23.10.2020

| Lesezeit: 2 Min.

Zusatzstoffe in Lebensmitteln sind Gegenstand einer schier unendlichen Debatte voller berechtigter und unberechtigter Bedenken. Mit unserer Serie wollen wir umfassend zu diesem Thema informieren. Im zweiten Teil unserer Serie haben wir uns mit der Frage “Was qualifiziert einen Stoff zum Zusatzstoff und wer bestimmt das?“ beschäftigt.

Prinzipiell gilt für Lebensmittelzusatzstoffe das sogenannte Verbotsprinzip: Ihr Einsatz ist demnach grundsätzlich verboten. Sie dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sie durch eine rechtliche Verordnung ausdrücklich zugelassen wurden. So bestimmt der Gesetzgeber, welche Stoffe unter welchen Bedingungen für welche Lebensmittel als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen sind. Folgende Bedingungen kommen dabei zum Schutz des Verbrauchers zum Tragen:

  • Zusatzstoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein.
  • Zusatzstoffe müssen technologisch notwendig sein. Es wird überprüft, ob der Zusatzstoff wirklich die einzige Möglichkeit ist, das technologische Ziel zu erreichen oder ob es nicht auch wirtschaftlich vertretbar wäre, auf andere Rohstoffe, Zutaten, Herstellungsverfahren oder bereits zugelassene Zusatzstoffe zurückzugreifen.
  • Zusatzstoffe dürfen den Verbraucher nicht täuschen. Das bedeutet, dass durch den Einsatz von Zusatzstoffen mangelhafte Qualität(en) der Rohstoffe nicht vertuscht werden dürfen.

Das Recht der Lebensmittelzusatzstoffe ist gesamteuropäisch organisiert. Die Regelungen zur Zulassung, Nicht-Zulassung beziehungsweise zum Entzug der Zulassung von Zusatzstoffen gelten für die gesamte Europäische Union und werden unmittelbar für alle Mitgliedsstaaten wirksam.

Warum die E-Nummern?

Jeder Lebensmittelzusatzstoff, der für die Verwendung in der EU zugelassen wird, erhält eine eigene E-Nummer. Das „E“ steht dabei für Europa bzw. für essbar (edible). Die E-Nummer weist einen Stoff unabhängig von den jeweiligen Landessprachen eindeutig aus und bestätigt gleichzeitig, dass alle Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt sind.

Weitere interessante Informationen zum Thema Zusatzstoffe findet ihr hier.

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